RailBusiness | Ausgabe 50/2020
Sicherheitsgenehmigung bleibt noch gültig
Kanaltunnel Der Verkehr durch den Kanaltunnel soll auch nach dem Jahreswechsel nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU weiter ungehindert möglich sein. Daher soll die erteilte Sicherheitsgenehmigung für den Tunnel noch zwei Monate über das Ende der im Rücktrittsabkommen festgelegten Übergangszeit hinaus gültig bleiben. Darauf hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 02.12.2020 geeinigt und verhandelt nun mit dem Europäischen Parlament. Darüber hinaus soll die Gültigkeit der Genehmigungen der britischen EVU, die den Tunnel nutzen, in der EU sogar um neun Monate verlängert werden Bereits im Oktober haben Rat und Parlament Frankreich ermächtigt, mit Großbritannien über eine Fortsetzung der binationalen Verwaltung des Tunnels zu verhandeln (Rail Business vom 14.10.2020)....