EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 01/2015
Fortentwicklung der Aufsichtsverfahren für IOH- und STE-Anlagen
Gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung. Gestützt auf die Richtlinie (RL) 2004/49/ EG (Sicherheitsrichtlinie) [1] ist seit dem 7. Juni 2013 die EU-Verordnung 1077/2012 [2] über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe) oder Sicherheitsgenehmigung (SiGe) in Kraft. Diese Verordnung ist Teil einer Reihe von Verordnungen, die im Sinne der Sicherheitsrichtlinie dazu dienen, bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ein wirksames Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu installieren. Dieses wird durch die Sicherheitsbehörden – in Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – zertifiziert und anschließend zur Überwachung genutzt. Das Zusammenwirken der verschiedenen aktuellen Verordnungen ist in Abb. 1 dargestellt.