ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 10/2015
Probleme durch die Beschränkung auf den schlimmsten anzunehmenden Unfall
Bei der Entwicklung von Schienenfahrzeugen müssen sämtliche Systemfunktionen hinsichtlich ihrer Sicherheitsverantwortung bewertet werden. Dabei werden alle Gefährdungen, die mit einer Systemfunktion in Verbindung stehen, unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien analysiert. Die Gefährdung, die zu dem Unfall mit dem höchsten Schadensausmaß führen kann, definiert den Grad an Sicherheitsverantwortung einer Funktion. Doch die in der Praxis gängige Beschränkung auf den zu einer Gefährdung schlimmsten anzunehmenden Unfall kann zu falschen oder widersprüchlichen Ergebnissen bei der Beurteilung einzelner Systemfunktionen führen. Der vorliegende Beitrag erläutert diesen Sachverhalt und zeigt anhand von Beispielen, wie stark die Abweichungen sein können.