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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe Railtraining/2017

Bewertung psychischer Belastung von Arbeitsplätzen

April 2017 | Sandra Wolf, Claudia Nebel-Töpfer, Ina Zwingmann, Matthias Schmidt

Die Anforderung der Berücksichtigung von psychischen Anforderungen, die Arbeit an den Menschen stellt, im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist nicht neu. Sie erhielt durch die Gesetzesnovelle 2013 lediglich eine explizite Betonung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschreibt im §5 die Notwenigkeit der Erfassung psychischer Belastungen in der Arbeit als festen Bestandteil von Gefährdungsanalysen und damit als eine Aufgabe unternehmerischen Handelns im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Umsetzung im Betrieb ist jedoch oft mit Vorurteilen belegt, mit Angst behaftet oder wird in ihrer Bedeutsamkeit unterschätzt. Der folgende Beitrag zeigt die Relevanz der Bewertung psychischer Belastung an Arbeitsplätzen und gibt eine erste Orientierung zur Umsetzung.