ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 04/2021
DB Netz AG ist verpflichtet, Trassen so bereitzustellen, dass die vereinbarten Fahrpläne eingehalten werden können
DB Netz AG ist verpflichtet, Trassen so bereitzustellen, dass die vereinbarten Fahrpläne eingehalten werden können