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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2021

Auch bei internationalen Trassenverfahren zuständig

August 2021 | Redaktion

EuGH/BNetzA | Auch bei grenzüberschreitendem Güterverkehr darf die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitbestimmen, wie Bahnunternehmen Trassen beantragen können. Dies geht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni 2021 (Az. C-12/20) hervor. Allerdings müssen die Regulierungsstellen der anderen beteiligten EU-Staaten informiert werden. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit der DB Netz mit der BNetzA. Dabei geht es um die Trassenzuteilung bei sechs europäischen Güterverkehrskorridoren....

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