RailBusiness | Ausgabe 50/2021
Trassenpreissenkungen in Schweden zulässig
EU-Kommission Die schwedische Regelung, wonach Eisenbahnverkehrsunternehmen wegen der Coronakrise zeitweise nur einen Teil der normalen Schienennutzungsgebühren zahlen mussten, lässt sich mit EU-Beihilferecht vereinbaren. Das hat die EU-Kommission entschieden. Die Rabatte für Bahnunternehmen im Güter- und Personenverkehr wurden für die Zeit zwischen 01.03.2020 und 30.09.2021 gewährt. Insgesamt belaufen sich die Ermäßigungen auf 1,370 Mrd. SEK (133 Mio. EUR). RB (fh)