RailBusiness | Ausgabe 40/2018
Schweiz: Netz muss Ersatzverkehr bezahlen
Infrastruktur In der Schweiz tritt zum 01.01.2019 eine Neuregelung für Streckensperrungen in Kraft. Sie müssen früher angekündigt werden. Darüber hinaus sind Besteller und Nutzer besser in die Planung einzubeziehen. Den Schienenersatzverkehr muss das Netz bezahlen. Die betroffenen Verkehrsunternehmen tragen die Kosten der Kundenlenkung. RB (kme/ici)