
RailBusiness | Ausgabe 22/2022
Qualifikation des Personals sicherstellen und dokumentieren – EVU haben die Verantwortung und müssen nachweisen
Personal Wer ist verantwortlich für die ausreichende Qualifikation des Personals, wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beispielsweise einen Triebfahrzeugführer über einen Personaldienstleister einsetzt? Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat klargestellt (Fachmitteilung 27/2021), dass die Verantwortung für einen Verkehr immer beim Eisenbahnverkehrsunternehmen liegt, auch wenn Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer von einem Personaldienstleister gestellt werden. Anlass für diese Klarstellung war, dass das Eisenbahn-Bundesamt „im Rahmen der Aufsicht wiederholt fest(stellt), dass die Aufgabenabgrenzung und -wahrnehmung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und (Personal-)Dienstleistern von diesen unterschiedlich verstanden und umgesetzt wird....