
RailBusiness | Ausgabe 34/2022
Verordnung knüpft Vorrang an viele Voraussetzungen
Energietransporte Die Betreiber der Schienenwege sollen bereits zugewiesene Trassen und Nutzungen von Serviceeinrichtungen nur im Ausnahmefall zugunsten priorisierter Transporte von Öl, Kohle und Großtransformatoren kündigen dürfen. Das sieht der am 18.08.2022 am späten Nachmittag versandte Referentenentwurf für die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) vor. Bei Nutzungskonflikten sollen die Infrastrukturbetreiber zunächst prüfen, ob der gewünschte Transport auch bis zu zwei Stunden vorher oder später fahren kann....