
RailBusiness | Ausgabe 41/2022
BNetzA: Kriterien für „gesellschaftlichen Nutzen“ vorgeplanter Trassen gesucht
Regulierung Mit der verstärkten Vorplanung von Kapazitäten auf dem Schienennetz stellen sich der Bundesnetzagentur (BNetzA) neue Herausforderungen bei der Wettbewerbskontrolle. Das machte die von der Regulierungsbehörde ausgerichtete Fachtagung Eisenbahnrecht in Regensburg deutlich. Konkret besprachen Nick Diekelmann und Nils-Peter Schepp von der BNetzA den Begriff des „gesellschaftlichen Nutzens“. Dieser wird im „Erprobungsparagraphen“ § 52a im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) genannt. Bei Pilotprojekten für neue Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung – also der verstärkten Vorplanung von Kapazitäten – soll bei Konflikten zwischen Personenfern-, -nah- und Güterverkehren der „gesellschaftliche Nutzen“ der Verkehrsdienste berücksichtigt werden....