RailBusiness | Ausgabe 14/2023
AFIR könnte am Rande auch die Schiene betreffen
Alternative Antriebe Die sich aktuell im EU-Gesetzgebungsverfahren befindliche Verordung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Antriebe (AFIR) könnte am Rande auch die Schiene betreffen. Nach Einschätzung des Infrastrukturbetreiber-Verbandes EIM könnten für die Schiene „Minimalanforderungen“ Eingang finden, die europaweit Vorgaben zur Vorhaltung von Batterie- und Wasserstoff-Ladestellen enthalten. RB (jgf)