RailBusiness | Ausgabe 14/2023
Der Kommentar
Es ist weitgehend Konsens im Sektor, dass die rechtliche Zusammenführung von DB Netz AG und DB Station & Service AG zur „InfraGo“ im DB-Konzern allein noch keine „Gemeinwohlorientierung“ des Schienennetzes bringt. Um die erhofften Ziele zu erreichen – neue, verlässliche Finanzierungsarchitektur, verbindliche Leistungsziele, bessere Kontrolle durch den Bund –, müssen grundsätzliche Umstellungen an Finanzierung und Organisation erfolgen. Eisenbahnrechtler diskutierten nun, ob die InfraGo-Ziele andersherum nicht auch ohne den absehbaren juristischen Kraftakt der Fusion in der bisherigen Unternehmensstruktur abzubilden wären....