
RailBusiness | Ausgabe 32/2023
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Eisenbahnrecht
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (vom 02.05.2023 – Az.: 3 A 146/22) sind Reisezeiten mit der Eisenbahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen für ein Speditionsunternehmen anfallen, Arbeitszeit im Sinn des Arbeitszeitgesetzes und kein bloßes „Freizeitopfer“. Das Gericht verwies dazu auf die Arbeitszeit-Richtlinie der EU, wonach es darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehe und seine Tätigkeit ausübe oder Aufgaben wahrnehme, was das Gericht hier bejaht hat...