RBS
RailBusiness | Ausgabe 06/2024

NBN und INPB werden zu „Infrastrukturnutzungsbedingungen“

Februar 2024 | Redaktion

DB InfraGo AG Für das Fahrplanjahr 2025 verantwortet erstmals die neue DB InfraGo AG die Nutzungsbedingungen für die Infrastruktur der Deutschen Bahn. Das bringt einige formale Änderungen mit sich: Unter anderem sollen künftig die bisher getrennten Nutzungsbedingungen für Schienennetz und Serviceeinrichtungen (ehem. DB Netz) und Personenbahnhöfe (ehem. DB Station & Service) neu in sogenannten „Infrastrukturnutzungsbedingungen“ (INB) zusammengefasst werden. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 gelten fürs Netz der DB InfraGo noch die Nutzungsbedingungen Netz 2024 (NBN) der DB Netz AG mit entsprechenden Entgelten....