
RailBusiness | Ausgabe 34/2014
Deutschland übernimmt Änderungen der Spezifikationen für die Interoperabilität
Harmonisierung Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) will die Bundesregierung 15 Entscheidungen und Beschlüsse der EU-Kommission zu Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sowie zu den Spezifikationen des Eisenbahn-Infrastrukturregisters und des Fahrzeugeinstellungsregis ters in deutsches Recht umsetzen....