
RailBusiness | Ausgabe 14/2010
Widerruf einer EIU- Betreibergenehmigung
Recht Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU1) kann die Quittung für den leichtfertigen Umgang mit der Sicherheit bekommen, so die Anwaltskanzlei Niekamp. Das EIU1 hatte nach Beendigung eines Verkehrsvertrages keinen Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) und verfügte nicht über Instandhaltungspersonal....