
RailBusiness | Ausgabe 34/2019
BMVI prüft 44 t für LKW im Vor- und Nachlauf
Güterverkehr Das Bundesverkehrsministerium wird noch 2019 eine Untersuchung in Auftrag geben, mit der die Prüfaufträge aus den Masterplänen Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt umgesetzt werden. Dies teilte das Ministerium der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine kleine Anfrage zur Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts bei LKW mit. „Es soll mit einer verkehrsträgerübergreifenden Studie geprüft werden, ob über die Vergünstigungen im Kombinierten Verkehr hinaus weitere Ausnahmen ein auf 44 t erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht von LKW für Vor- und Nachläufe zu Umschlageinrichtungen oder Häfen für Massengüter und/oder im konventionellen Wagen Ladungsverkehr zugelassen werden sollten“, heißt es in der Antwort....