
RailBusiness | Ausgabe 34/2019
Rheinland-Pfalz regelt Finanzierung neu
Länder Das Land Rheinland-Pfalz stellt zum 01.01.2020 die Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus sowie des Baus von Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr auf eine neue gesetzliche Grundlage. Entfallende Finanzhilfen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 65,154 Mio. EUR werden durch allgemeine Landesmittel ersetzt. Projekte des ÖPNV und SPNV können auch künftig mit 85% der Kosten gefördert werden. Dazu wird im Landesverkehrsfinanzierungsgesetz der Fördersatz auf 90% erhöht....