EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2024
Baumaßnahmen an Schienenwegen stellen immer auch einen Eingriff in Natur
Baumaßnahmen an Schienenwegen stellen immer auch einen Eingriff in Natur und Umwelt dar. Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung müssen sehr frühzeitig die Auswirkungen der Maßnahme auf Flora und Fauna betrachtet werden und Vorgaben zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Natur festgelegt werden. Die Bestandserfassung sowie die Festlegung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Artenschutzfachbeitrag (AFB) und im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgehalten. Grundlage der Artenschutzprüfung und der Erstellung des LBP sind u.a....