
RailBusiness | Issue 50/2024
Der Kommentar
Die EU-Kommission hat bei der DB-Cargo-Entscheidung aus wettbewerbspolitischer Sicht beide Augen zugedrückt. Dass die Umstrukturierung von DB Cargo grundsätzlich beihilfefähig ist, ist das Eine – dass die Kommission es Deutschland durchgehen lässt, die Beihilfen nicht im Voraus notifiziert zu haben, sondern Geldflüsse im Staatsunternehmen im Nachhinein umdeutet, ist ein beihilferechtlicher Stunt. Ein nachvollziehbarer: DB Cargo war über die Jahre ein zentrales Unternehmen für den Güterverkehr gerade in der Fläche, wenn auch unter nicht ganz fairen Marktbedingungen....