RailBusiness | Issue 04/2025
Drittanfechtungsklage gegen TPS 2019 teilweise stattgegeben
Recht Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einer Drittanfechtungsklage von Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen die Entgeltgenehmigung für DB InfraGo (damals DB Netz) durch die Bundesnetzagentur für die Fahrplanperiode 2018/19 teilweise stattgegeben (VG Köln, Urteil v. 27.09.2024 – Az.: 18 K 1692/18). Darauf weist die Kanzlei BBG und Partner hin. Die Klägerinnen strebten eine Reduzierung der von ihnen zu entrichtenden Entgelte an. Das VG stellte fest, dass die DB InfraGo bei der Entgeltberechnung fehlerhafte Werte zugrunde gelegt habe, aufgrund derer das Marktsegment der Klägerinnen im Vergleich zu anderen Marktsegmenten überhöhte Entgelte zu tragen gehabt habe (relative Markttragfähigkeit)....