Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 01-02/2018
Der Inhaber der Serienzulassung – Rechtsfragen aus der Praxis
Die TEIV berechtigt den Inhaber einer Serienzulassung, für weitere Fahrzeuge einer Serie eine Über einstimmungserklärung abzugeben. Der jeweilige Halter darf die mit der zugelassenen Serie übereinstimmenden Fahrzeuge dann während der Geltungsdauer der Serienzulassung ohne weitere behörd liche Entscheidung in Betrieb nehmen...