EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 02/2018
Keine strafrechtlichen Konsequenzen
Tunnelhavarie in Rastatt | Das Unglück beim Tunnelbau bei Rastatt wird keine strafrechtlichen Kosequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte das Verfahren ein. Es seien mehrere, teils anonyme Strafanzeigen gegen den Infrastrukturvorstand der DB AG sowie gegen weitere Verantwortliche der Deutsche Bahn, der DB Netz AG und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen wegen der Tunnelhavarie vom 12....