
RailBusiness | Issue 31/2025
Stornoquote nicht für Neuverkehre – „Herauskaufen“ möglich
Netznutzung Die seit diesem Fahrplanjahr 2025 gestartete Anwendung der Stornoquote (in Verbindung mit der Ablehnungsquote, siehe S. 1) bei Streitbeilegungsverfahren in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung (NFE) ist besonders für den Schienengüterverkehr, der viele Trassenkonflikte aufweist, relevant. Hier die Details der Regelung: