RailBusiness | Issue 43/2025
INB müssen Strafzahlungen an EVU für ZvF-Verfristung enthalten
DB InfraGo/BNetzA Weil sie weiter die Zusammenstellungen betrieblicher Folgen (ZvF) zur Bauinformation massenhaft zu spät übermittelt, muss die DB InfraGo weitere Zwangsgelder in Höhe von 1 Mio. EUR (je 500000 EUR für die Verfristungen bei A- und B-Maßnahmen) bezahlen (Androhung aus dem Beschluss in ). Neu muss sie Strafzahlungen direkt an betroffene Bahnunternehmen (EVU) in ihre Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) aufnehmen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem zweiten Teilbeschluss im Verfahren BK10-25-0043_Z entschieden....
