RailBusiness | Issue 43/2025
BNetzA: Weigerung von Zügen: SNB und INB müssen geändert werden
DB InfraGo Dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun Änderungen zugunsten aller EVU durchsetzt, ist ein wichtiger Erfolg für die gesamte Branche – und eine Stärkung des Schienengüterverkehrs insgesamt. Die DB InfraGo muss ihre Richtlinien zur Weigerung und Abstellung von Zügen (RIL 420.0200 / 420.0209) der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2025 (INB 2025) und 2026 (INB 2026) anpassen. Dies hat die Bundesnetz agentur mit Abschluss des Verfahrens BK10-23-0076_Z entschieden. Die Flex Bahndienstleistungen GmbH hatte mit Unterstützung der Kanzlei Niekamp Rechtsanwälte im Mai 2023 Beschwerde eingelegt....
