DER NAHVERKEHR | Issue 01-02/2020
Genauer ist gerechter
Wenn ein Unternehmen Verkehr auf die Schiene bringt, ist es zumeist verpflichtet, einen Nachweis über die Anzahl der beförderten Fahrgäste zu erbringen. Für die zu diesem Zweck eingesetzten Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS) hat die im Auftrag des Unterausschusses „Statistik“ des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) tätige „Arbeitsgemeinschaft Messgenauigkeit“ Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sind in der VDV-Schrift 457 enthalten und wurden zuletzt mit Veröffentlichung der Version 2.1...