Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 04/2018
ECM in aller Munde – zu Recht?
Die europäische Kommission hat die Verantwortung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen neu geregelt und dem Thema Instandhaltung in der neuen Richtlinie für Eisenbahnsicherheit ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Diese besagt, dass alle Halter von Eisenbahnfahrzeugen eine „Für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (ECM – Entity in Charge of Maintenance) für ihre Schienenfahrzeuge festlegen müssen. Zu erwarten ist, dass diese bislang nur auf die Instandhaltung von Güterwagen beschränkte Zertifizierungspflicht in naher Zukunft für alle Schienenfahrzeuge gilt....