
RailBusiness | Issue 21/2020
Verfahren gegen deutsches Schienenlärmschutzgesetz
EU-Kommission Das deutsche Schienenlärmschutzgesetz lässt sich nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit EU-Recht vereinbaren. Die Kommission hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Reagiert diese nicht innerhalb von vier Monaten zur Zufriedenheit der Kommission, kann die zweite Stufe des Verfahrens eingeleitet werden. Durch das Vorpreschen Deutschlands befürchtet die Kommission negative Effekte auf den Binnenmarkt. Wenn die in anderen EU-Staaten zugelassenen Güterwagen nicht mehr durch Deutschland fahren dürfen, sei die Richtlinie 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU verletzt....