Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 03/2000
Finanzierung der Personenbahnhöfe mit Bundesmitteln
Mit der Bahnstrukturreform hat der Bund in der Verfassung eine Gewährleistung für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes übernommen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, stellt der Bund der Deutsche Bahn AG in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt der DB Station und Service AG für den Neu- und Ausbau von Personenbahnhöfen zu. Der Beitrag zeigt die gesetzlichen Grundlagen und spezielle Vereinbarungen bis zum Katalog der mit Bundesmitteln finanzierbaren Anlagen der Personenbahnhöfe auf.