ETR
Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 04/2001

Der Eisenbahnbetriebsleiter - Sicherheitsmanagement bei Eisenbahnen

April 2001 | Corinna Salander, Fritz Schröder

Die Sicherstellung der Betriebssicherheit bei Eisenbahnen liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Eisenbahnen haben nach § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die Verpflichtung, ihren Betrieb sicher zu führen und Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Um zu erreichen, dass diese Verpflichtung nach einheitlichen Grundsätzen bei allen öffentlichen Eisenbahnen gleichermaßen wahrgenommen wird, ist eine rechtlich verbindliche Regelung eines Sicherheitsmanagements erforderlich. Durch Einrichtung einer Betriebsleiterfunktion wird gewährleistet, das unbeeinflusst von Organisationsänderungen und kurzfristigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen das Sicherheitsniveau erhalten bleibt. Eine wichtige Aufgabe des Betriebsleiters ist dabei die kompetente „Beratung“ des Eisenbahnunternehmers in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit bedeutsam sein können.