Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 09/2003
Der Führerschein für Triebfahrzeugführer
Die Öffnung der Schienennetze und die dadurch steigende Zahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz öffentlicher Infrastrukturunternehmen darf nicht dazu führen, dass das hohe Sicherheitsniveau der Eisenbahn in Deutschland sinkt. Eine Maßnahme, dies zu erreichen, ist die Festschreibung von Mindestanforderungen in der Aus- und Fortbildung der Triebfahrzeugführer sowie in der Dokumentation ihrer Qualifikationen. Zu diesem Zweck wurde durch einen interdisziplinären Arbeitskreis die „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie“ (VDV-Schrift 753; KoRi 492.753) erarbeitet. Sie ist seit 1. August 2002 gültig. Inhalt sind die Regelungen und Voraussetzungen für den Erwerb, die Prüfung, Fortbildung und Überwachung sowie die Entziehung und Neuerteilung der Erlaubnis.