Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 11/2004
Sicherheitsmanagementsysteme – eine neue Herausforderung für Eisenbahnen?
Die im Rahmen des Eisenbahnpakets II im April 2004 verabschiedete europäische Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft (kurz: Sicherheitsrichtlinie) [1] verlangt zur Aufnahme des Betriebs sowohl von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) als auch von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) den Nachweis, dass ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingeführt und von der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörde zugelassen wird. Der vorliegende Beitrag reflektiert den SMS-Gedanken grundsätzlich und beleuchtet den Hintergrund, dass der Eisenbahnbetrieb einerseits bereits durch ein hohes Maß an Sicherheit gekennzeichnet ist, und andererseits in den Unternehmen in der Regel bereits Managementsysteme bestehen. 1) Das einzuführende SMS wird in Artikel 9 und Anhang III der Sicherheitsrichtlinie spezifiziert. Siehe hierzu auch den ausführlichen Beitrag von C. Salander und F. Schröder im gleichen Heft auf Seite 741 - 748. 2) Der Beitrag basiert auf einer Studie des Autors für die DB AG und auf dem Ergebnis des internationalen Arbeitskreis der Eisenbahnunternehmen DB, ÖBB und SBB mit den externen Partnern TU Clausthal und TÜV Intertraffic [3].