Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 07-08/2004
Aufgaben von Eisenbahn-Cert als Benannte Stelle und Eisenbahn-Bundesamt bei der Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien
In den letzten Jahren wurden die Richtlinie (RL) 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die RL 01/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen Bahnsystems verabschiedet; RL 96/48/EG wurde in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt. In Ausgestaltung der RL 96/48/EG entstanden die Technischen Spezifikationen Interoperabilität, für die Infrastruktur von Bedeutung insbesondere TSI Infrastruktur, die seit 01.12.2002 verbindlich anzuwenden ist. In diesem Artikel werden Aufbau und Aufgaben von Eisenbahn-Cert (EBC) und anhand des Teilsystems Infrastruktur die Überschneidung von nationalen Genehmigungsverfahren und der EG-Prüfung dargestellt.