Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 05/2018
EU-Datenschutzgrundverordnung
Recht | Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR), tritt am 25. Mai in Kraft. Sie stellt neue Anforderungen an die im Personenverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen. So dürfen Daten nur für bestimmte Zwecke erhoben werden. Sie müssen vor dem Zugriff Unbefugter gesichert werden.Darüber hinaus gibt es Vorgaben zur Löschung. Darüber informierte Kathryn Bryan, Rechtsexpertin des Eisenbahnunternehmens Eurostar International Limited im Rahmen der „Berner Tage“ zum Eisenbahntransportrecht. Die Verordnung sieht eine Aufzeichnungspflicht vor, damit auf Nachfrage den zuständigen Behörden Auskunft über den Umgang mit personenbezogenen Daten gegeben werden kann....