Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 01-02/2014
Zurück auf Los – die Regulierung von Werkstätten als Kollateralschaden?
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ist vorerst gescheitert. Somit wird es bis auf Weiteres bei einer Überregulierung der betroffenen Werkstätten im Eisenbahnsektor mit Gleisanschluss bleiben. Anders als vom Gesetz unterstellt, agieren aber die meisten Werkstätten unter Wettbewerbsbedingungen und dürften deshalb unter keine Regulierung fallen. Denn eine Regulierung ist nur dann notwendig, wenn kein wirksamer Wettbewerb besteht.