Güterbahnen | Issue 04/2010
Probleme bei der Zulassung von Eisenbahngüterwagen
Die Erfahrungen mit neuen Zulassungsverfahren machen den Änderungsbedarf deutlich. Die Zulassung von Eisenbahngüterwagen ist in den letzten Jahren starken Veränderungen und Neuerungen unterworfen worden. In der Vergangenheit wurden Güterwagen national zugelassen und konnten in Europa und weiteren Ländern freizügig eingesetzt werden, wenn sie mit ihren Parametern der RIV (Regolamento Internazionale Veicoli, Übereinkommen über den Austausch und die Be nutzung von Güterwagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, in Kraft getreten 1922) entsprachen. Dieses Jahrzehnte lang bewährte System der nationalen Zulassung mit europaweiter Anerkennung wurde mit der Einführung der TEIV (Transeuropäische-EisenbahnInteroperabilitätsverordnung), verschiedener TSI (technische Spezifikationen für die Interoperabilität) und weiterer Regelungen wie der aktuellen ECM (Entities in Charge of Maintenance) und CSM (Common Safety Methods) hinfällig. Die Zulassung von Eisenbahngüterwagen wird damit weiteren Regelungen unterworfen, die das Ziel haben, die Interoperabilität und die Sicherheit zu erhöhen. Nachdem dieses System jetzt seit 2007 angewandt wird, ist es Zeit für eine kurze Bestandsaufnahme.