EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 02/2009
Fahren im Baugleis – nur mit Führerschein?
Kontrovers diskutieren lässt sich die Frage, ob der Führer eines Eisenbahnfahrzeuges – namentlich einer gleisfahrbaren Baumaschine – auch dann einer Erlaubnis, bestehend aus Führerschein und Beiblatt bedarf, wenn das befahrene Gleis zum Baugleis erklärt wurde. Zweifel an der Erlaubnispflicht bestehen deshalb, weil im Bereich des Baugleises die Erbringung von Bauleistungen mit gleisfahrbaren Baumaschinen im Vordergrund steht. Öffentlicher Eisenbahnbetrieb findet dort naturgemäß nicht statt. Der zum Baugleis erklärte Schienenweg ist einer nichtöffentlichen Eisenbahninfrastruktur vergleichbar. Die Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vertreten dazu die Auffassung, dass der Führer einer gleisfahrbaren Baumaschine auch dann die nach der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen muss, wenn das befahrene Gleis zum Baugleis erklärt wurde. Er bedarf also eines Führerscheines nebst Beiblatt.