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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 09/2009

Messmittel der Eisenbahnvermessung

September 2009 | Gerd-Dieter Allmann, Josephine Filarski

Für die Kompatibilität und einheitliche Qualität von Infrastrukturdaten sind ein gemeinsamer Ordnungsrahmen sowie ein ganzheitliches Management bei Erfassung, Auswertung und Dokumentation unerlässlich. Strukturen und Inhalte, Erfassungsmethoden sowie die Freigabe adäquater Messmittel benötigen eindeutige, in entsprechenden Regelwerken definierte Vorgaben. Das Prozedere für die Prüfung, Freigabe und Einführung von Messmitteln für die Eisenbahnvermessung ist in der Ril 883.0050 des Handbuchs Eisenbahnvermessung HB 88301 für die DB Netz AG vorgegeben. Generell müssen die Messmittel den Kriterien der Netzverträglichkeit, des Arbeitsschutzes und der Ergonomie entsprechen. Die Richtlinie hat für den gesamten Bereich der DB Netz AG Gültigkeit. Firmen, die mit der Erbringung entsprechender Vermessungsleistungen beauftragt sind, dürfen nur freigegebene Messmittel einsetzen.