EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 04/2007
Inbetriebnahmegenehmigung der NBS Nürnberg - Ingolstadt nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Die Neubaustrecke (NBS) Nürnberg – Ingolstadt ist nach Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates [1] als Hochgeschwindigkeitsstrecke Bestandteil des transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN). Aufgrund europäischer Regelungen im Eisenbahnwesen und dem hieraus resultierenden Erfordernis einer Inbetriebnahmegenehmigung nach der Eisenbahn- Interoperabilitätsverordnung (EIV) [2] ergeben sich vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben für die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).