Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 06/2018
Rechtsicherheit in Zulassungs verfahren NO TEN und Risiko entscheidungen
Die Vorgabe des Technikstandes durch Zulassungsbehörden ist sowohl für die Hersteller als auch die Zulassungsbehörde haftungsrechtlich riskant. Gefordert ist eine veränderte Verwaltungspraxis der Anwendung allgemein anerkannter Regeln der Technik. Auch wenn das bisherige Rechtssystem bei Risikoentscheidungen an seine Grenzen stößt, ist ein Vorzug durch definitorische Neufassung der aRdT nicht erkennbar.