EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 10/2006
Sicherheit an Gleisbaustellen
Die EU-Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz nimmt keinen Bezug auf die eisenbahnspezifischen Belange. Die Sicherheit an Gleisbaustellen wird in Europa mit einzelstaatlichen Sicherheitsvorschriften geregelt. Für eine europäische Harmonisierung gilt es jetzt, einheitliche Leitlinien für die Risikobewertung und geeignete Normen für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen an Gleisbaustellen zu erarbeiten. Einen wesentlichen Beitrag für die Erarbeitung der einheitlichen Leitlinien, die in Europäischen Normen veröffentlicht werden sollen, leistet das europäische Normungsgremium WG 39 „Sicherheitsmaßnahmen während Gleisbauarbeiten“ innerhalb des Technischen Komitees CEN/TC 256 „Eisenbahnwesen“. Die Aufgaben der WG 39 und des deutschen Normungsgremiums NA 087-01-09-AA des Normenausschusses Schienenfahrzeuge (FSF), der seinen Förderern die Mitwirkung an den Europäischen Normen der WG 39 ermöglicht, werden aufgezeigt.