EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 04/2004
Landschaftspflegerische Maßnahmen bei Arbeiten an Eisenbahnstrecken
Die Bahn braucht für die Lösung ihrer Transport- und Beförderungsaufgaben insbesondere eine funktionierende moderne Infrastruktur. Das macht beständig Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in allen Bahnbereichen, aber vor allem den Um-, Aus- und Neubau von Schienenwegen erforderlich. Die Baumaßnahmen sind in der Regel mit Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen der Umwelt verbunden. Bau, Änderung und Betrieb von Bahnanlagen sind deshalb möglichst natur- und landschaftsschonend vorzunehmen. Der Gesetzgeber schreibt für diese Fälle u.a. die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)1) vor. Der LBP hat die Folgenbewältigung von Eingriffen in die Umwelt, die Beseitigung von Umweltschäden, verursacht durch Bauvorhaben, zum Ziel.