EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 09/2004
Moderne Gleismessfahrzeuge für den Nachweis der qualitätsgerechten Bauausführung
Die Abnahme von Werkleistungen jeglicher Art liegt im grundsätzlichen Interesse eines jeden Auftraggebers. Die Abnahme erfolgt zum einen aus wirtschaftlichem Interesse – nur eine fehlerfrei erstellte Anlage garantiert den störungsfreien, sicheren und damit wirtschaftlichen Betrieb über einen längeren Zeitraum – zum anderen haftet der Betreiber für Schäden die von der Anlage mittel- und unmittelbar ausgehen. Um dieses Risiko einzuschränken sind Bahnanlagen entsprechend der EBO (Eisenbahn Betriebsordnung) auszuführen.