EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 05/2010
Sicherung von Bauarbeiten beim Einsatz von Gleisbaumaschinen
Durch die Umsetzung der Maschinenwarnung wird ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb geleistet. Um die Sicherheit der Beschäftigten sicherstellen zu können, ist es erforderlich, dass der bauausführende Unternehmer die Gefährdungen analysiert und das Ergebnis der für den Bahnbetrieb zuständige Stelle mitteilt, damit dort die geeignete Sicherungsmaßnahme ausgewählt und anordnet werden kann. Je detaillierter der Unternehmer dies tut, desto besser kann die Sicherungsmaßnahme auf die Bauleistung abgestimmt und umgesetzt werden. Durch die Anordnung der Warnsignalgeber unmittelbar in dem Bereich, in dem auch der Störschall auf der Baumaschine entsteht, und dem Nachweis, dass die zu gebenden Warnsignale mindestens 3 dB(A) lauter sind als das Störsignal, ist die Wahrnehmbarkeit der Warnsignale für die Beschäftigten sicher gegeben.