EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 04/2011
Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt aktuell im Auftrag von 12 der 16 Bundesländer die Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht wahr. Mit dem zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 ein neues Verwaltungsabkommen abgeschlossen. Im Beitrag stellt der Koordinator für die Landeseisenbahnaufsicht (LEA) die Aufgaben und Zuständigkeiten der LEA dar sowie die rechtlichen Grundlagen dar und zeigt die Besonderheiten der Infrastruktur der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Land Sachsen-Anhalt auf.