EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 06/2012
Weg zur Schaffung der Voraussetzungen für ein Abnahmeprüfertutorium LST
Die zum 1. März 2012 neu eingeführte Prüf-STE 03, Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes über die fachtechnischen Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung von Gutachtern und Prüfern für Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen bringt das neue Anerkennungsverfahren „Vortutorium“ für die Zulassung als Abnahmeprüfer. Zukünftig kann die besondere Sachkunde statt über eine vorherige mehrjährige praktische Tätigkeit als Planer oder vorherige Anerkennung als Planprüfer über eine dreijährige Ausbildung mit praktischer Tätigkeit als Abnahmehelfer unter Anleitung eines Abnahmeprüfers erfolgen. Daneben stehen praktische planerische und planprüfende Aufgaben und theoretische Ausbildungsinhalte auf dem Ausbildungsplan.