EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 07/2014
Instandhaltung im grünen Bereich – Baumfällungen an den Gleisen
Eine präventive Bearbeitung der Vegetation an Bahnstrecken ist wichtig für einen störungsfreien Bahnbetrieb und die Verkehrssicherheit. Die Grundlagen für die Instandhaltung (IH) des „Grün an der Bahn“ – der Vegetation – entlang von Strecken der Deutschen Bahn AG (DB) ergeben sich aus den Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Bahnbetriebs gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Gemäß AEG § 4 (1) müssen „Eisenbahninfrastrukturen (…) den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Betrieb genügen“ und § 4 (3) sind „Eisenbahnen (…) verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen“ [1]. Laut EBO § 2 (1) müssen Bahnanlagen so beschaffen sein, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen [2]. Daneben besteht die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, abgeleitet aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823. Für DB eigene Flächen liegt die Verkehrssicherungspflicht bei den jeweiligen Konzernunternehmen. Flächeneigentümer der Gleisanlagen sowie der unmittelbar angrenzenden Flächen ist größtenteils die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber selbst. Für weitere angrenzende Flächen tragen diese die jeweiligen Grundstückseigentümer.