EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 09/2014
Brandschutznachweisführung bei Schienenfahrzeugen
Die regelwerksbasierende Nachweisführung bezüglich Brandschutz in Schienenfahrzeugen kann teilweise durch einen risikoorientierten Ansatz ersetzt werden. Der vorliegende Beitrag ist eine Fortführung der ingenieurtechnischen Diskussion zu dem bereits im EI-Spezial Brandschutz Ausgabe 08 / 2013 veröffentlichten Artikel „Risiko- und regelwerksbasierter Brandschutznachweis Schienenfahrzeuge“. In diesem sollen die Möglichkeiten einer Nachweisführung auf Basis der neuen EN 45545 aber auch der ingenieurtechnische Freiraum für einen umfassenden Sicherheitsnachweis zum fahrzeugbezogenen Brandschutz aufgezeigt werden. Dabei sind in jedem Fall die betrieblichen Einsatzbedingungen, z. B. Personaleinsatz, und die infrastrukturellen Besonderheiten, z. B. unterirdische Bestandsanlagen, zu berücksichtigen. Der sogenannte „Nachweis der mindestens gleichen Sicherheit“ (NgS), welcher durch den Paragraf 2 Absatz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und durch die bisherigen „Regelungen für die brandschutztechnische Beurteilung von Eisenbahn-Fahrzeugen in Deutschland“, die im Folgenden als „Regelungen“ bezeichnet werden, im Kapitel 1.1 als Option zugestanden wird, ist auch künftig weitgehend anwendbar.